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Mindestbesteuerungsplan der OECD

06.10.2022

Wie die Bundesregierung die OECD-Mindestbesteuerung zusammen mit den Ländern Frankreich, Italien, Niederlande und Spanien einführen will, ist Thema einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/3787).

Hintergrund der Anfrage ist die Einigung dieser Länder bei einem informellen Treffen am 09.09.2022, bei dem eine gemeinsame Erklärung zur globalen effektiven Mindestbesteuerung veröffentlicht wurde. Die Länder hatten dabei ihre Bereitschaft erklärt, die globale Mindestbesteuerung noch im Jahr 2023 einzuführen.

Die Abgeordneten wollen von der Regierung unter anderem wissen, wie viele Unternehmen von der Einführung der Mindestbesteuerung in diesem fünf Staaten betroffen wären und ob die Bundesregierung das Risiko sieht, dass die Kapitalimportneutralität beeinträchtigt wird, indem internationale Investoren zusätzlich in ihrem Ansässigkeitsstaat besteuert würden, während nationale Investoren nur mit dem inländischen Steuersatz besteuert würden.

Deutscher Bundestag, PM vom 05.10.2022

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