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Mindestbesteuerung: Auch ohne EU-Übereinkunft

27.10.2022

Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande haben am Rande der informellen Tagung des ECOFIN-Rats im September 2022 ihr Ziel bekräftigt, die Richtlinie zur Mindestbesteuerung einstimmig zu beschließen. Gleichzeitig hätten die Finanzminister dieser Länder deutlich gemacht, dass sie die Mindestbesteuerung nötigenfalls auch ohne eine Einigung auf EU-Ebene im Jahr 2023 umsetzen werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/4116) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 29/3787) mit.

Die Mindestbesteuerung werde sicherstellen, dass in allen Staaten – unabhängig von der Unternehmensstruktur – ein Mindeststeuerniveau von 15 Prozent erreicht werde. Unterhalb dieses Schwellenwertes werde kein schädlicher Steuerwettbewerb mehr möglich sein. Damit leiste die Mindestbesteuerung einen wichtigen Beitrag zu mehr weltweiter Steuergerechtigkeit. Mit der Erarbeitung erster Umsetzungsvorschriften sei in Deutschland bereits begonnen worden.

Deutscher Bundestag, PM vom 26.10.2022

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