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Mietniveaustufen: Verordnung veröffentlicht

01.09.2021

Mit der Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe im Sinne des § 254 des Bewertungsgesetzes (Mietniveau-Einstufungsverordnung - MietNEinV) wird die erforderliche gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mietniveaustufe zur Ermittlung der Zu- und Abschläge auf die aus statistischen Grundlagen abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten gemäß Anlage 39 zum Bewertungsgesetz (BewG) festgelegt.

Ziel der Verordnung ist, jede Gemeinde im Bundesgebiet einer entsprechenden Mietniveaustufe zuzuordnen. Die Zuordnung der Gemeinden zu den einzelnen Mietniveaustufen erfolgt auf Grundlage des Artikels 1 der Zwölften Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung vom 6. Juli 2020 (12. WoGVÄndV, BGBl. I S. 1594). Die Verordnung ist für die Bewertung der Wohngrundstücke erforderlich.

Redaktioneller Hinweis des Bundesfinanzministeriums (BMF):

Die Dateigröße des Referentenentwurfs beträgt fast 20 MB, die der verkündeten Verordnung fast 3 MB.

Zur Veröffentlichung auf der Internetseite des BMF

BMF, Mitteilung vom 26.8.2021

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