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Messeranschlag in Solingen: Höchststrafe für Täter
Das Urteil gegen den Täter von Solingen ist gefallen: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilte den Syrer Issa Al H. wegen des Messeranschlags zu lebenslanger Haft, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Sicherungsverwahrung an.
Damit hat es den Anträgen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und der als Nebenkläger an dem Verfahren beteiligten Hinterbliebenen und Geschädigten entsprochen. Die Verteidigung hatte beantragt, von der Sicherungsverwahrung abzusehen.
Sechs Nebenkläger haben im Adhäsionsverfahren Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht. Ihnen hat das OLG Schmerzensgeldbeträge in Höhe von 30.000 Euro bis 120.000 Euro zugesprochen.
Nach den Feststellungen des Gerichts verinnerlichte der Angeklagte, der Ende des Jahres 2022 als Asylsuchender nach Deutschland kam, bereits seit 2019 die Ideologie des "Islamischen Staats" ("IS"). Er lehnte schließlich auf verfestigter ideologischer Grundlage die freiheitlich geprägte Lebensweise westlicher Gesellschaften ab und teilte die Auffassung des "IS", der Jihad gegen vermeintlich "Ungläubige" müsse weltweit gewaltsam geführt werden.
Der Angeklagte entschloss sich aus dieser Einstellung heraus, am 23.08.2024 auf dem Stadtfest in Solingen einen Anschlag auf die dort feiernden Menschen als Repräsentanten der westlichen Gesellschaft zu begehen und dort möglichst viele Menschen zu töten. Der Angeklagte kündigte sein Vorhaben Anhängern des "IS" über Telegram-Chats an.
Am Abend des 23.08.2024 tötete er aufgrund seiner radikalislamischen Gesinnung auf dem Festival der Vielfalt in Solingen drei Menschen durch Stiche in den Hals heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Neun weitere Menschen versuchte er, auf dieselbe Art und Weise zu töten. Dabei verletzte er sieben Personen teilweise schwer, bis er auf Widerstand stieß durch einen Festivalbesucher, der dem Angeklagten entgegentrat. Auch ihn wollte der Angeklagte töten und verletzte ihn erheblich. Als der Angeklagte erkannte, dass er überwältigt werden könnte, floh er kurz vor dem Eintreffen der Polizei.
Der "IS" bekannte sich in den Folgetagen zu der Tat. Die der Tat zugrunde liegende radikal-islamistische Haltung des Angeklagten besteht nach der Überzeugung des OLG fort.
Es gibt an, als gesetzlich zwingende Rechtsfolge eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe verhängt zu haben. Es habe insbesondere wegen der Vielzahl der Opfer, der Verwirklichung zweier Mordmerkmale (Heimtücke und niedrige Beweggründe) sowie der erheblichen Folgen der Taten für die Verletzten die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Wegen des Hanges des Angeklagten zur Begehung von ähnlichen Gewalttaten und der damit einhergehenden Gefahr für die Allgemeinheit hat das OLG seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2025, III-5 St 2/25, nicht rechtskräftig