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Mehrwertsteuerregeln für Finanz- und Versicherungsdienste: EU-Kommission hat Konsultation eingeleitet

10.02.2021

Die Europäische Kommission will die derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen überarbeiten und hat eine öffentliche Konsultation gestartet, um Meinungen zu den derzeitigen Vorschriften zu sammeln und Ideen für mögliche Verbesserungen einzuholen. Diese Aktualisierung wurde 2020 im Aktionsplan Steuern angekündigt. Derzeit seien nach der Mehrwertsteuerrichtlinie die meisten Finanz- und Versicherungsdienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit, erläutert die Kommission. Es habe sich gezeigt, dass die Mehrwertsteuerregeln für diesen wichtigen Sektor veraltet sind.

Aufgrund der Steuerbefreiung könnten die Anbieter von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen die auf Vorleistungen anfallende Mehrwertsteuer nicht abziehen, insbesondere – aber nicht ausschließlich – auf Investitionsgüter wie IT-Kosten. Dadurch fehle der Steuer Neutralität und die Mehrwertsteuer werde zu einer Kostenbelastung für die Anbieter von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und letztlich auch für deren Kunden. Gleichzeitig seien die Mehrwertsteuerregeln für diese Dienstleistungen übermäßig komplex geworden, schwer anwendbar und hätten nicht mit der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Fintechs, Schritt gehalten. Dies führt laut Kommission wiederum zu Rechtsunsicherheit, hohen Verwaltungs- und Regulierungskosten und wirkt sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aus.

Eine Modernisierung soll der Entwicklung der digitalen Wirtschaft und der zunehmenden Auslagerung von Vorleistungen durch Finanz- und Versicherungsunternehmen Rechnung tragen. Der Vorschlag soll gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU gewährleisten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen berücksichtigen.

Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 03.05.2021. Die Beiträge werden laut Kommission in die Überprüfung der einschlägigen Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie und in einen künftigen Legislativvorschlag einfließen.

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