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Mehrwertsteuer-Anteile: Bundesregierung gegen dauerhafte Abgabe an Länder

30.09.2022

Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze (BT-Drs. 20/3446) als Unterrichtung (BT-Drs. 20/3711) vorgelegt. Darin nimmt sie die Bitte des Bundesrates, baldmöglichst in Beratungen über eine Anschlussregelung zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder und Kommunen zu treten, zur Kenntnis. Zugleich verweist sie aber darauf, dass bei finanziellen Belastungen, die zeitlich begrenzt sind, eine dauerhafte Übertragung von Umsatzsteuer-Prozentpunkten an die Länder zu einer nicht vertretbaren Verfestigung der finanziellen Schieflage zulasten des Bundes führen würde.

Deutscher Bundestag, PM vom 29.09.2022

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