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Mehr Schutz für Radverkehr, höhere Strafen für Raser: Bundesrat stimmt neuem Bußgeldkatalog zu

13.10.2021

Am 08.10.2021 hat der Bundesrat einem Vorschlag der Bundesregierung zur so genannten Bußgeldnovelle zugestimmt. Die Verordnung kann nun von der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt verkündet werden und drei Wochen später in Kraft treten.

Ziel des geänderten Bußgeldkatalogs ist es, Verkehrsverstöße angemessen zu sanktionieren, um dadurch die Sicherheit insbesondere für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen. Zudem soll die Verordnung Rechtsunsicherheiten beseitigen, die entstanden sind, nachdem die ursprüngliche Novelle der Straßenverkehrsordnung vom 20.04.2020 wegen eines Formfehlers in der Praxis nicht beziehungsweise nicht vollständig angewandt worden war.

Die neue Verordnung bestätigt große Teile dieser ursprünglichen Novelle. Statt der damals beschlossenen Fahrverbote für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße sind nunmehr höhere Geldbußen vorgesehen. Es bleibt aber beim Fahrverbot für das unberechtigte Benutzen einer Rettungsgasse zum Beispiel auf der Autobahn und zahlreichen Bußgelderhöhungen zum Schutz des Rad- und Fußgängerverkehrs.

Hintergrund: Der Vollzug der damaligen Bußgeldkatalog-Verordnung vom 20.04.2020 ist aktuell ausgesetzt, weil ihre Eingangsformel die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Fahrverbote nicht nannte – ein Verstoß gegen das so genannte Zitiergebot: Jede Verordnung muss ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben. Daher gehen Bund und Länder von einer Teilnichtigkeit der ursprünglichen Verordnung aus. Im April 2021 erzielte die Verkehrsministerkonferenz einen Kompromiss zur Änderung des Bußgeldkatalogs, den die Bundesregierung nun in einen Rechtstext formuliert und dem Bundesrat am 03.09.2021 zugeleitet hatte.

Die Verordnung soll rund drei Wochen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Diese wird von der Bundesregierung organisiert. Damit entscheidet sie auch, wie schnell die Verkündung erfolgt.

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Verwarnungsgrenze von 55 Euro zu erhöhen, ebenso die Gebühr für den Fahrzeughalter, wenn bei Verstößen der Fahrer nicht ermittelbar ist. Zur Begründung verweist der Bundesrat auf die hohen Aufwände bei Bußgeldstellen, Polizei und Justiz, die durch die Novelle entstehen. Die Entschließung wurde der Regierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit der Länderforderung befasst.

Bundesrat, PM vom 08.10.2021

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