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Mehr Partnerschaftlichkeit: Freistellung nach Geburt eines Kindes

29.06.2022

Die Bundesregierung will in einem ersten Gesetzgebungsvorhaben noch in diesem Jahr ein so genanntes Paket für mehr Partnerschaftlichkeit auf den Weg bringen. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden, kündigt die Regierung in einer Antwort (BT-Drs. 20/2302) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/2093) der Fraktion Die Linke an.

Das Paket soll demnach die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für den Partner oder die Partnerin direkt nach der Geburt des Kindes im Mutterschutzgesetz enthalten, die Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld und die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes nach einer längeren Elternzeit, um die Rückkehr in den Beruf abzusichern.

Deutscher Bundestag, PM vom 28.06.2022

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