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Mecklenburg-Vorpommern: 2021 fast 60.000 Einkommensteuererklärungen vollautomatisch bearbeitet

11.02.2022

Im Jahr 2021 sind in Mecklenburg-Vorpommern fast 60.000 der rund 400.000 für das Jahr 2020 bereits bearbeiteten Einkommensteuererklärungen vollautomatisch durch die Finanzämter des Landes bearbeitet worden. Dies teilt das Finanzministerium des Landes mit. Laut Finanzminister Heiko Geue (SPD) entspricht dies einem Anteil von 15,6 Prozent der zu bearbeitenden Einkommensteuererklärungen. Das sei "so viel wie noch nie."

Die Tendenz der Automationsfälle sei seit Jahren steigend. Dies soll nach dem Wunsch des Finanzministers auch so bleiben. "Eine höhere Automationsquote bedeutet nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger schneller ihre Steuererstattungen erhalten, sondern auch, dass die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in den Finanzämtern entlastet werden, um sich den kniffeligen Fällen und den Fragen der Steuerpflichtigen zu widmen", so Geue.

Die Steuerverwaltung unternehme viel, um die Abgabe der Steuererklärung und den Zugang zum Finanzamt zu erleichtern. Neben dem kostenlosen Angebot der elektronischen Steuererklärung könnten unter www.elster.de auch viele Anträge, Schreiben und Belege digital beim Finanzamt eingereicht werden. Das mache die Verfahren nicht nur schneller. Es ließen sich auch bereits bei der Erstellung der Steuererklärung Fehler vermeiden. Dies sei wichtig, um die vollautomatische Bearbeitung einer Steuererklärung zu ermöglichen. Inzwischen gebe es immer mehr Angebote. Neu werde es im Laufe des Jahres mit "einfachELSTER" eine einfache Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung für alle geben, die im Jahr 2021 nur Renten bezogen haben.

"Die digitale Abgabe der Steuererklärung ist die Grundvoraussetzung für eine weitere Reduzierung der Steuerbürokratie. Deswegen bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben", so der Finanzminister. Nur dann werde es auch möglich sein, die bereits von anderen Behörden oder Einrichtungen vorliegenden Daten, die für die Steuererklärung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 09.02.2022

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