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Maßnahmen gegen Gewinnverlagerung: Bundesregierung bringt Gesetzentwurf ein
Bestimmte Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten sollen nicht mehr von multinationalen Konzernen zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ausgenutzt werden können. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BT-Drs. 19/20979).
Mit dem Übereinkommen würden die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS), die im BEPS-Aktionsplan (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting) enthalten sind, umgesetzt, so die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PM vom 16.07.2020