Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Manipulationen im Energiegroßhandel: Bun...

Manipulationen im Energiegroßhandel: Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Stromhändler

06.10.2021

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat wegen Marktmanipulationen am Stromgroßhandelsmarkt Bußgelder gegen Energi Danmark A/S in Höhe von 200.000 Euro und gegen Optimax Energy GmbH in Höhe von 175.000 Euro verhängt. Hintergrund sind die Systemungleichgewichte im Juni 2019.

"Gefährliche Unterdeckungen der Bilanzkreise dürfen sich nicht lohnen. Wer Gewinne zulasten der Systemstabilität einstreicht, handelt rechtswidrig", sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Die Manipulationen bestanden laut BNetzA darin, dass Aufträge zum Verkauf von Strom für den untertägigen Handel (Intraday) bei der Energiebörse EPEX Spot SE eingestellt wurden, die ein irreführendes Signal für das Angebot von Strom gaben. Denn tatsächlich habe der angebotene beziehungsweise verkaufte Strom nicht zur Verfügung gestanden und es habe auch nicht die Absicht bestanden, diesen Strom zu beschaffen oder zu erzeugen.

Die Handelsaufträge zum Verkauf von Strom seien zum Ende der Handelsperiode – also kurz vor Lieferung des Stroms – eingestellt worden und seien bis Handelsschluss offen oder abgeschlossen geblieben. Dass hierbei der Strom nicht zur Verfügung stand und bei den Unternehmen auch nicht die Absicht bestand, diesen Strom zu liefern, zeigten unter anderem die erheblichen Unterdeckungen in ihren Bilanzkreisen zu diesem Zeitpunkt.

Hinzu komme, so die BNetzA, dass der Börsenpreis ungewöhnlich hoch und damit auch berechenbar über dem zu erwartenden Preis für Ausgleichsenergie gelegen habe. Somit habe ein wirtschaftlicher Anreiz für die Unternehmen bestanden, teuren Strom zu verkaufen und günstigere Ausgleichsenergie für den nicht gelieferten Strom zu bezahlen.

Im Juni 2019 sei es an drei Tagen zu erheblichen Ungleichgewichten im deutschen Stromnetz gekommen. Die Übertragungsnetzbetreiber hätten an diesen Tagen sowohl die Regelenergie über längere Zeiträume vollständig einsetzen als auch weitere Maßnahmen ergreifen müssen, um das System stabil zu halten. Dadurch sei die Systemstabilität und Stromversorgung in Deutschland gewährleistet gewesen.

Die Bundesnetzagentur hat die Handelsaktivitäten in diesen Zeiträumen auf Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Marktmanipulationsverbot analysiert. Hierfür seien umfangreiche Auswertungen von über hundert Millionen Handels- und Bilanzkreisdaten erforderlich gewesen. Im September 2020 habe die BNetzA Bußgeldverfahren gegen drei Unternehmen eröffnet. In diesen sei manipulatives Handelsverhalten der Energi Danmark A/S in acht Situationen und der Optimax Energy GmbH in sieben Situationen festgestellt worden.

Die Geldbußen sind nach Angaben der BNetzA noch nicht rechtskräftig. Über mögliche Einsprüche entscheide das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Bundesnetzagentur, PM vom 05.10.2021

Mit Freunden teilen