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Luftverkehrsteuer: Einnahmen 2021 um 49,8 Prozent gegenüber 2020 gestiegen

22.04.2022

Im Jahr 2021 fielen in Deutschland laut Steueranmeldungen der Fluggesellschaften 526,4 Millionen Euro Luftverkehrsteuer – auch bekannt als Flugticketsteuer – an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind die Einnahmen aus dieser Steuer gegenüber dem Vorjahr um 175,0 Millionen Euro beziehungsweise 49,8 Prozent gestiegen, betrugen aber noch immer weniger als die Hälfte (-55,7 Prozent) der Einnahmen des Vorkrisenjahres 2019.

Auch wenn sich die Nachfrage nach Flugreisen 2021 wieder leicht erholt habe, sei die Zahl der beförderten Fluggäste, für die Luftverkehrsteuer anfiel, noch deutlich unter dem Niveau vor Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2019 geblieben, so das Bundesamt. 2021 sei für 30,7 Millionen Fluggäste Luftverkehrsteuer angefallen. Das seien 24 Prozent mehr als 2020, aber 68,2 Prozent weniger als im Vorkrisenjahr 2019.

Die Luftverkehrsteuer gelte für alle Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten, erläutert das Statistische Bundesamt. Sie entstehe mit dem Abflug des Fluggastes. Anzumelden sei die Steuer von den Luftverkehrsunternehmen bis zum 10. und fällig werde sie am 20. Tag nach Ablauf des Kalendermonats der Entstehung. Die Zahl der Fluggäste, die auf diese Weise ermittelt wird, unterscheide sich von der Zahl der Fluggäste aus der Luftverkehrsstatistik unter anderem deswegen, weil diese auch die nur in Deutschland umsteigenden Fluggäste erfasst, für die jedoch keine Luftverkehrsteuer anfällt.

Die Steuersätze unterscheiden sich laut Destatis je nach Flugentfernung. 2021 habe der Steuerbetrag auf Kurzstreckenflüge 12,88 Euro pro Flugticket betragen, auf Mittelstrecken 32,62 Euro und auf Langstrecken 58,73 Euro.

Statistisches Bundesamt, PM vom 13.04.2022

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