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Luftsicherheit: Airlines sollen Ausweispapiere der Fluggäste abgleichen müssen

01.04.2022

Fluggesellschaften sollen nach dem Willen des Bundesrates verpflichtet werden, künftig die Ausweispapiere der Fluggäste vor dem Einstieg in das Flugzeug mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Länderkammer "zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen" (BT-Drs. 20/1237) hervor. Danach soll mit der Änderung sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann.

In der Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet seien, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste zu prüfen und mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen, um so die Identität des Fluggastes sicher festzustellen. Werde bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und finde keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt, werde diese falsche Identität nicht erkannt. Da nur diese bei der Buchung von den Fluggesellschaften erfasst werde, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden.

Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermögliche, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen, heißt es in der Vorlage weiter. Reisewege könnten so nicht nachvollzogen und Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, nicht frühzeitig erkannt werden. Für eine wirksame Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität seien dies jedoch wichtige Handlungsfelder. Die Verpflichtung der Fluggesellschaften, die Identität der Reisenden mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen, erschwere die Verschleierung von Reisewegen und -plänen und verbessere die Datengrundlage für die Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden, ohne diesen neue Befugnisse zum Zugriff auf Daten einzuräumen.

Die Meinungsbildung zu der Bundesratsinitiative ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, wie diese in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf schreibt.

Deutscher Bundestag, PM vom 31.03.2022

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