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Lufthansa: Wegen Nichterstattung der Zahlungen für stornierte Flüge verklagt

29.09.2020

Die Lufthansa muss sich wegen nicht erstatteter Tickets für Flüge, die sie coronabedingt storniert hat, vor Gericht verantworten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klage vor dem Landgericht Köln erhoben, nachdem die Lufthansa auf eine Abmahnung nicht reagiert hatte.

Anstatt bereits gezahltes Geld zurück zu überweisen, habe die Lufthansa nach der Stornierung eines Fluges oft nur Umbuchungen oder Gutscheine angeboten, erläutert die Verbraucherzentrale. Dabei sei die gesetzliche Regelung klar: Storniere ein Anbieter bereits bezahlte Flüge, müsse er seine Kunden darüber informieren, dass sie ihr Geld zurückfordern oder freiwillig einen Gutschein annehmen können. Entscheiden Verbraucher sich für die Rückzahlung, müsse das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen den Flugpreis erstatten. Verbraucherbeschwerden zeigten jedoch, dass sich die Lufthansa derzeit kaum an diese Regelungen hält und Rückzahlungen verschleiert und verschleppt.

Mit ihrem Verhalten versuche die Airline, so der Eindruck der Verbraucherzentrale, mit allen Mitteln eine Rückzahlung bereits gezahlter Flugtickets zu verhindern. "Verbraucher, die nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf die Rückzahlung haben, werden durch die falschen Informationen getäuscht", so Oliver Buttler, Reiseexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Auch, wenn die Corona-Pandemie derzeit vielen Anbietern in der Reisebranche schwer zusetzt: Gerade ein Unternehmen, das durch staatliche Mittel massiv unterstützt wird, darf sich nicht so vor seiner Verantwortung und vor seinen gesetzlichen Pflichten drücken."

Die Verbraucherzentrale habe die Lufthansa zunächst zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, mit der sie sich verpflichtet, Verbraucher künftig über die ihnen zustehenden Rechte zu informieren, das Recht auf Rückerstattung nicht zu verschweigen und den Flugpreis innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzuzahlen. Da das Unternehmen nicht auf die Abmahnung reagiert habe, habe die Verbraucherzentrale nun Klage erhoben. Ein Termin für die Verhandlung stehe derzeit noch nicht fest.

Doch nicht nur bei der Lufthansa, auch bei vielen anderen Reise- und Fluganbietern liefen Rückzahlung und Kommunikation schlecht, so die Verbraucherschützer. Die Verbraucherzentrale gehe derzeit gegen weitere Anbieter vor, die Verbraucher nicht oder nur unzureichend über ihr Recht auf Rückerstattung informieren oder die Rückzahlung komplett verweigern. Mehrere Unternehmen hätten inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben, in sechs Fällen, darunter in den Fällen Eurowings und DER Touristik, sei Klage erhoben worden; weitere Klagen würden vorbereitet.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, PM vom 28.09.2020

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