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Lügende Rechtsanwälte: Mandantin hat Schadensersatzanspruch
Zwei Rechtsanwälte verlieren einen Rechtsstreit, erzählen ihrer Mandantin aber etwas anderes. Diese leitet in Erwartung des bald fließenden Geldes einen Hauskauf ein. Doch dann stellt sich heraus, dass die Anwälte gelogen haben. Sie müssen der Mandantin nun Schadensersatz leisten.
Die Klägerin ist die Geschäftsführerin einer GmbH & Co. KG. Letztere beauftragte die beklagten Rechtsanwälte mit Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einem Regressanspruch gegen einen anderen Rechtsanwalt, der zuvor die Gesellschaft im Rahmen einer Abmahnsache vertreten hatte. Es folgte ein Rechtsstreit, in dem die Beklagten für die Gesellschaft gegen den anderen Rechtsanwalt Schadensersatz wegen einer vermeintlichen Falschberatung im Zusammenhang mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangten. Nachdem für die Gesellschaft im Verhandlungstermin kein Antrag gestellt worden war, wies das Gericht die Klage der Gesellschaft durch Versäumnisurteil ab.
Doch die Rechtsanwälte teilten der Klägerseite im Zusammenhang mit dem Regressprozess wahrheitswidrig mit, der Gesellschaft sei ein Schadensersatzanspruch von 1.200.000 Euro rechtskräftig zugesprochen worden. Daraufhin wollten sich die Klägerin und ihr Ehemann einen Lebenstraum in Gestalt des Erwerbs eines freistehenden Hauses außerhalb des Betriebsgeländes der Gesellschaft erfüllen. Sie schlossen in Erwartung der Zahlung aus dem Regressprozess einen notariellen Grundstückskaufvertrag über 429.000 Euro. Dabei standen ihnen die beklagten Anwälte abermals beratend zur Seite.
Doch dann wurde das Ehepaar immer wieder mit neuen Ausreden vertröstet, soweit es um die Zahlung des ihr vermeintlich zustehenden Schadensersatzanspruches aus dem angeblich gewonnenen Zivilprozess ging. Die Anwälte behaupteten dagegen noch einen weiteren angeblich gewonnenen Rechtsstreit, aus dem der Gesellschaft gegen ihren vorherigen Rechtsanwalt ein weiterer Schadensersatzanspruch von 500.000 Euro zustehe.
Da der vereinbarte Grundstückskaufpreis letztlich nicht gezahlt wurde, trat die Verkäuferseite schließlich vom Grundstückskaufvertrag zurück und machte Schadensersatzansprüche geltend. Insgesamt entstand der Klägerseite ein Schaden von knapp 60.000 Euro. Diesen müssen die beklagten Rechtsanwälte und deren Sozietät ihr nun ersetzen.
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 26.11.2024, 16 O 3043/23, nicht rechtskräftig