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Ludwigshafener Rathaus-Center: Klage des letzten verbleibenden Mieters erfolglos

01.02.2022

Der letzte verbliebene Ladeninhaber im Ludwigshafener Rathaus-Center hat keinen Anspruch darauf, dass alle Haupteingänge zum Gebäude sowie ein bereits geschlossenes Brandschutztor geöffnet bleiben. Einen entsprechenden Eilantrag des Mieters hat das Landgericht (LG) Frankenthal zurückgewiesen.

Geklagt hatte der Inhaber eines Schuhreparatur- und Schlüsseldienstes, der sein Ladengeschäft in dem sonst bereits leerstehenden Rathaus-Center weiter betreibt. Dessen Abriss ist geplant und wird derzeit vorbereitet, alle anderen Mietverträge sind schon beendet worden. Zwei von drei Haupteingängen hat die Stadt geschlossen, ebenso ein Brandschutztor, sodass ein Teil des Centers nicht mehr zugänglich ist. Der am nächsten zum Laden des Klägers befindliche Haupteingang ist noch geöffnet und an den geschlossenen Haupteingängen befinden sich Schilder, die auf diesen noch offenen Eingang hinweisen. Der Mieter wollte mit seinem Eilantrag erreichen, dass sämtliche Zugänge zum Gebäude wieder geöffnet werden.

Ein entsprechender Anspruch bestehe jedoch nicht, so das LG Frankenthal. Das Ladengeschäft sei über die verbleibende Tür für die Kunden gefahrlos zugänglich. Die anderen Haupteingänge und das Brandschutztor müssten dagegen geschlossen bleiben, um Gefahren abzuwenden. Denn in dem nicht zugänglichen Bereich des Gebäudes fänden bereits Baumaßnahmen statt.

Die Stadt plant den Abriss des Einkaufzentrums, um ein Bauvorhaben betreffend die baufällige Bundesstraße B 44 realisieren zu können. Sie hat bereits mit vorbereitenden Maßnahmen zur Schadstoffsanierung, unter anderem mit Kernbohrungen, begonnen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt werden.

Landgericht Frankenthal, Urteil vom 28.01.2022, 6 O 14/22, nicht rechtskräftig

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