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Lohnsteuerabzugsverfahren: Ab 2026 für Arbeitgeber auch Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherung automatisch abrufbar
Im Verfahren derelektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden dem Arbeitgeber die fürdie Durchführung des Lohnsteuerabzugs benötigten Lohnsteuerabzugsmerkmale (zumBeispiel Steuerklasse und Freibeträge) zum automatisierten Datenabrufbereitgestellt. Die ELStAM sind in einer Datenbank der Steuerverwaltunghinterlegt und stehen dem berechtigten Arbeitgeber zum elektronischen Abrufbereit.
Um denbürokratischen Aufwand bei der lohnsteuerlichen Behandlung der Beiträge füreine private Kranken- und Pflegeversicherung zu mindern, werden denArbeitgebern künftig auch die Beiträge für eine private Kranken- undPflegeversicherung zum automatisierten Abruf über die ELStAM-Datenbankbereitgestellt. Hierauf weist das Bundesfinanzministerium (BMF) hin.
Hierfür werde einelektronischer Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken-und Pflegeversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und denArbeitgebern umgesetzt. Das bis einschließlich 2025 maßgeblichePapierbescheinigungsverfahren werde damit ab 2026 durch ein elektronischesVerfahren ersetzt.
Im neuen Verfahrenübermittle das Versicherungsunternehmen die Art und Höhe der Beiträge für dasFolgejahr bis zum 20. November an das BZSt. Das BZSt bilde aus denübermittelten Daten die entsprechenden Lohnsteuerabzugsmerkmale und stellediese dem Arbeitgeber im Rahmen der ELStAM zur Verfügung.
Für denVersicherungsnehmer sei für steuerliche Zwecke grundsätzlich keine Vorlage vonPapierbescheinigungen der Versicherungsunternehmen beim Arbeitgeber mehrnotwendig. Denn die entsprechenden Daten gelangten nunmehr über die ELStAM zumArbeitgeber, so das BMF.
Bundesfinanzministerium,PM vom 08.12.2025