Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Lohnsteuerabzug: Jetzt auch online mögli...

Lohnsteuerabzug: Jetzt auch online möglich

08.10.2021

Arbeitnehmer, die für den Lohnsteuerabzug Freibeträge berücksichtigen lassen möchten (beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern) können seit 01.10.2021 ihre Anträge auch online stellen. Dies teilt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern mit.

 

Wer regelmäßig mit seiner Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurückerhält, könne sein monatliches Nettoeinkommen erhöhen, indem er die entsprechenden Freibeträge beantragt. Die Freibeträge senkten die Steuerlast und erhöhten den Netto-Betrag des Gehalts oder Lohns.

 

Jetzt müssten die Anträge nicht mehr schriftlich gestellt werden, sondern könnten auch elektronisch über das Portal "Mein ELSTER" an das Finanzamt übermittelt werden. Auch der Antrag auf Steuerklassenwechsel oder die Erklärung zum dauernden Getrenntleben könnten elektronisch eingereicht werden, so das Finanzministerium.

 

Die Freibeträge könnten für einen Zeitraum von bis zu zwei Kalenderjahren beantragt werden, also in 2021 wahlweise nur für den Lohnsteuerabzug 2022 oder darüber hinaus auch für den Lohnsteuerabzug 2023. Bereits im Ermäßigungsverfahren 2021 für zwei Jahre beantragte Freibeträge seien für den Lohnsteuerabzug 2022 weiterhin gültig. Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und für Hinterbliebene würden während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer als Freibeträge berücksichtigt und müssten nicht jährlich neu beantragt werden.

 

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 01.10.2021

Mit Freunden teilen