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Lohnsteuerabzug für/ab 2024: (Geänderte) Programmablaufpläne bekannt gegeben

27.02.2024

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat (geänderte) Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 bekannt gegeben.

Konkret handelt es sich um

  • einen geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024,

  • einen Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) und

  • einen Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2024.

Im Entwurf des Programmablaufplans für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 (Stand: 29.01.2024, auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) haben sich laut Ministerium noch redaktionelle Anpassungen ergeben. Weitere Änderungen gegenüber den Entwürfen hätten sich nicht ergeben.

Bundesfinanzministerium, PM vom 23.02.2024

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