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Lkw-Fahrer: Neue EU-Regeln ab 20.08.2020

24.08.2020

Am 20.08.2020 sind neue EU-Vorschriften in Kraft getreten, mit denen die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern verbessert, die Verkehrssicherheit erhöht und Wettbewerbsverzerrungen im Güterkraftverkehr beseitigt werden sollen. Wie die Europäische Kommission mitteilt, müssen die neuen Regeln zu den Lenk- und Ruhezeiten ab sofort angewendet werden.

Logistikunternehmen müssten die Arbeitspläne so organisieren, dass Fahrer im internationalen Gütertransport in regelmäßigen Abständen nach Hause zurückkehren können. Die obligatorische Ruhephase am Ende einer Woche, bekannt als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, dürfe nicht im Führerhaus des Lkw verbracht werden. Wird diese Ruhephase nicht zu Hause verbracht, müsse das Unternehmen für die Kosten der Unterbringung aufkommen.

Die anderen Rechtsakte des so genannten Mobilitätspakets I würden 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar sein.

Während die Kommission die Möglichkeit der regelmäßigen Rückkehr der Kraftfahrer nach Hause begrüßt, hinterfragt sie die neue Vorschrift, die auch die Rückkehr des Fahrzeugs in den Niederlassungsmitgliedstaat alle acht Wochen obligatorisch macht. Dazu kommen Beschränkungen, die für den kombinierten Verkehr (Kabotage-Beförderung) gelten. Die EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean hatte daher die Einigung von Parlament und Mitgliedstaaten auf die Reform des Transportsektors, die wesentliche soziale Verbesserungen enthält, begrüßt, aber bedauert, dass das neue Regelwerk Elemente enthält, die möglicherweise nicht mit den Zielen des Europäischen Grünen Deals in Einklang stehen.

Diese Maßnahmen waren laut Kommission nicht Teil ihrer am 31.05.2017 angenommenen Vorschläge und damit nicht Gegenstand einer Folgenabschätzung. Die EU-Kommission untersucht derzeit die möglichen Auswirkungen dieser beiden Aspekte auf das Klima, die Umwelt und das Funktionieren des Binnenmarktes. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen noch in 2020 vorliegen. Die Kommission kündigte an, erforderlichenfalls von ihrem Recht Gebrauch zu machen, einen gezielten Gesetzesvorschlag vorzulegen, bevor die beiden Bestimmungen in Kraft treten.

Im Juli 2020 hatten die Abgeordneten alle drei Rechtsakte, die die EU-Minister im April 2020 angenommen hatten, ohne Änderungen gebilligt. Die EU-Kommission hatte die Vorschläge 2017 vorgelegt.

Europäische Kommission, PM vom 20.08.2020

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