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Lebensmittelsicherheit: Soll durch gezieltere Kontrollen verbessert werden
Das Kabinett hat eine Neuregelung zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung beschlossen. Mit der so genannten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) setzt der Bund den rechtlichen Rahmen für eine wirksamere und bundeseinheitliche Lebensmittelüberwachung der Länder. Die Länder sind für die Durchführung von Lebensmittelkontrollen verfassungsrechtlich zuständig. Als Kernelement enthält die AVV RÜb Regelungen zur Ermittlung von Frequenzen für Regelkontrollen.
Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitteilt, hatten die Länder um eine Überarbeitung der AVV RÜb gebeten. Denn die derzeitige Überwachungspraxis zeige, dass die bisherige Risikoeinstufung von Lebensmittelbetrieben teilweise zu Häufigkeiten von Regelkontrollen führt, die dem Risiko nicht angemessen sind. Das habe zur Folge, dass zu wenig Raum für anlassbezogene Kontrollen in Problembetrieben bleibt. Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolge – dem EU-rechtlichen Grundsatz folgend – grundsätzlich risikoorientiert. Dieser Ansatz werde nun weiter gestärkt. Gleichzeitig mahnt Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) bei den zuständigen Ländern eine ausreichende Personalausstattung für die Kontrollen an.
Die Neuregelung der AVV RÜb, die das BMEL vorgelegt hat, sieht eine Aktualisierung der Regelkontrollfrequenzen für Lebensmittelbetriebe vor. Die Anwendung dieser Frequenzen soll zur weiteren Vereinheitlichung und Stärkung der Überwachungstätigkeiten zudem verbindlich werden. Folgende Punkte seien wesentlich, so das Ministerium: eine gleichbleibende Kontrolldichte insgesamt, mit stärkerer Ausrichtung der Kontrollen auf neuralgische Punkte; eine Erhöhung der anlassbezogenen Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, von denen ein höheres Risiko ausgeht sowie die Beibehaltung einer angemessenen Anzahl von Kontrollen in beanstandungsfreien Lebensmittelbetrieben. Ein Lebensmittelbetrieb könne und solle nach wie vor arbeitstäglich kontrolliert werden, wenn die zuständige Behörde dafür Anlass sieht.
Hintergrund: In Deutschland sowie in der gesamten EU sind die Lebensmittelunternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte und für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften primär selbst verantwortlich (Eigenkontrolle). Die amtliche Überwachung kontrolliert risikoorientiert, ob die Lebensmittelunternehmer die gesetzlichen Vorschriften einhalten (Kontrolle der Kontrolle). Dabei liegt die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung verfassungsrechtlich bei den Ländern. Sie entscheiden und verantworten in eigener Hoheit über die organisatorische, personelle und finanzielle Struktur der Überwachung. Mit der Novellierung der AVV RÜb hilft der Bund den Ländern insoweit, als er den rechtlichen Rahmen für eine wirksamere Lebensmittelüberwachung durch effizienteren Personaleinsatz schafft und nach einem einheitlichen Maß gestaltet.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, PM vom 29.07.2020