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Lebendnierenspende: Vorbereitung erfordert vollstationäre Krankenhausbehandlung
Da zur Vorbereitung einer Lebendnierenspende (im konkreten Fall) eine vollstationäre Krankenhausbehandlung erforderlich war, hat das Sozialgericht (SG) Mannheim die Klage einer Krankenkasse gegen ein Nierenzentrum auf Rückerstattung von knapp 30.000 Euro abgewiesen.
Die klagende Krankenkasse verlangt knapp 30.000 Euro Vergütung von einem spezialisierten Nierenzentrum für eine dreiwöchige stationäre Vorbereitung auf eine Nierenlebendspende zurück. Die 1960 geborene Patientin musste wegen Nierenversagens regelmäßig zur Dialyse. Zur Vorbereitung der Transplantation waren ihr ihre eigenen Nieren Wochen zuvor entnommen worden. Der Spender hatte eine nicht kompatible Blutgruppe, sodass neben der zur Vorbereitung einer Organspende üblichen immununterdrückenden Behandlung noch weitere erforderlich waren. Parallel waren Dialysen durchzuführen. Die stattgehabten zehn Immunadsorptionen, zwei Plasmapheresen und elf Dialysen dauerten kombiniert jeweils neun bis zehn Stunden. Sie wurden engmaschig überwacht, auch durch Blutentnahmen und Laboruntersuchungen.
Die klagende Krankenkasse fand, die Behandlung hätte angesichts des guten Allgemeinzustandes der Patientin ambulant durchgeführt werden können. Ein Notfall habe nicht vorgelegen.
Das SG Mannheim hat die Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens abgewiesen. Der Sachverständige habe die Einschätzung des beklagten Nierenzentrums bestätigt. Die immunologische Behandlung der Patientin, die ohne eigene Nieren keine Möglichkeit der Flüssigkeitsregulierung hatte, habe zu einer Überwässerung und Gewichtszunahme von jeweils 1,9 Kilogramm oder drei Prozent des Körpergewichtes innerhalb weniger Stunden und damit zu einer starken Belastung des Herz-Kreislauf-Systems geführt.
Gegen das Urteil des SG ist eine Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg anhängig (L 11 KR 2111/19).
Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 15.05.2019, S 2 KR 3116/17, nicht rechtskräftig