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Land- und Forstwirte: Steuer-Gewerkschaft begrüßt Reform der pauschalen Umsatzsteuer

17.11.2021

Bei einer parlamentarischen Anhörung vor dem Hauptausschuss des Bundestages am 15.11.2021 hat sich der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Thomas Eigenthaler, klar für eine Neufestlegung des pauschalen Umsatz- und Vorsteuersatzes für Land- und Forstwirte ausgesprochen. "§ 24 Umsatzsteuergesetz ist als Erleichterung in finanzieller und organisatorischer Hinsicht konzipiert, darf aber nicht still und heimlich zu einer Steuersubvention werden", betonte der DSTG-Vorsitzende vor den Abgeordneten.

Gegenstand der Anhörung war der Entwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht" (BT-Drs.20/12). Zuvor hatte der Bundesrechnungshof laut DSTG eine Reduzierung des aktuellen Steuersatzes von 10,7 Prozent auf der Basis volkswirtschaftlicher Rahmendaten gefordert. Aber auch die EU-Kommission sei durch eine Beschwerde französischer Landwirte auf den Plan gerufen worden und habe ein "Beihilfeverfahren" eingeleitet. Sie möchte damit feststellen, ob die "Erleichterung" in Deutschland zu üppig ist und damit zu einem indirekten Nachteil europäischer Wettbewerber auf dem Agrarsektor führt.

Dieser Vorgang ist laut DSTG umso relevanter, weil § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) der EU-Kommission ohnehin wegen seines weiten Anwendungsbereichs ein Dorn im Auge ist. Die Kommission habe gegenüber Deutschland bereits länger ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Trotz eines "Rettungsversuchs" Deutschlands im Jahressteuergesetz 2020 (Einführung einer 600.000-Euro-Umsatzgrenze für die Anwendung des § 24 UStG) sei dieses Verfahren immer noch anhängig, und sein Ausgang sei ungewiss.

Der Steuersatz solle nach dem aktuellen Gesetzentwurf von 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent abgesenkt werden. Diese Neujustierung begrüßt die DSTG. Es habe sich durch vielerlei Berechnungen nämlich herausgestellt, dass der aktuelle Satz zu hoch sei, insbesondere in Fällen hoher Wertschöpfung.

In der Anhörung warb DSTG-Chef Eigenthaler auch klar für ein künftig regelmäßig durchzuführendes "Monitoring", also eine regelmäßige ökonomische Überprüfung der Daten als Grundlage für ein künftiges Tätigwerden des parlamentarischen Gesetzgebers. In der Anhörung stellte er sich daher klar hinter einen neuen § 24 Absatz 5 UStG, der dieses so regelt.

Zusätzlich warb der DSTG-Chef in der Anhörung dafür, den Komplex "Photovoltaikanlagen" rechtssicher und durch das Parlament zu regeln. Dies habe zuvor auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert. "Zwei vermutlich gut gemeinte BMF-Schreiben haben in der Verwaltungspraxis bisher Irritationen hinterlassen und viele Zweifelsfragen aufgeworfen", betonte der Gewerkschaftschef und bezog sich auf kritische Stimmen aus dem Kollegenkreis der Finanzämter.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 15.11.2021

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