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Land- und Forstwirte: Bayerns Finanzminister fordert steuerliche Anschlussregelung zum Ausgleich jährlicher Gewinnschwankungen

19.08.2022

Seit 2016 können Land- und Forstwirte die starken natur- und witterungsbedingten Gewinnschwankungen über eine Tarifermäßigung steuerlich ausgleichen. Ende 2022 läuft dieses Instrument aus. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) fordert eine Anschlussregelung. Er kündigte an, sich auf Bundesebene für eine neue, unbürokratische und wirksame Gewinnverteilungsregelung für die Landwirtschaft stark zu machen.

"Wir wollen, dass der Gewinn eines Wirtschaftsjahrs auf drei Jahre verteilt werden kann", sagte Füracker. Er fordert zudem die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage, damit land- und forstwirtschaftliche Betriebe für schlechte Jahre selbst steuerliche Rücklagen bilden und so vorsorgen können.

Die bundesweit geltende Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 32c Einkommensteuergesetz) ermögliche bis Ende 2022 eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung. Das bedeute, die landwirtschaftlichen Gewinne aus grundsätzlich drei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren als Durchschnittsbetrag für die Ermittlung der Steuerermäßigung herangezogen werden. Bei stark schwankenden Gewinnen könne die Antragstellung zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung führen. Gute und schlechte Wirtschaftsjahre könnten so steuerlich untereinander ausgeglichen werden.

Die aktuelle Regelung sei wirksam, aber mit deutlichem Aufwand für die Steuerpflichtigen und auch die Steuerverwaltung verbunden. Der vorgeschlagene Ansatz der reinen Verteilung des Gewinns eines Wirtschaftsjahres auf das laufende Steuerjahr und die beiden folgenden vereinfache die Handhabung für alle Beteiligten und führe zu einer besseren steuerlichen Gewinnglättung, betont Füracker.

Finanzministerium Bayern, PM vom 18.08.2022

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