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Ladenkassen: Keine weitere Fristverlängerung
Ab Oktober 2020 müssen manipulationssichere Registrierkassen im Unternehmen eingesetzt werden. Denn die Übergangsregel endet am 30.09.2020 – und wird nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums (BMF) auch nicht verlängert. Dies teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) unter Berufung auf eine schriftliche Information des BMF mit.
Zuvor hatte sich der Verband für eine Verlängerung der Frist eingesetzt, weil viele Händler durch die Corona-Krise stark belastet seien und durch die Nachrüstung oder Neuanschaffung von Ladenkassen zusätzlich belastet würden.
Unternehmer mit elektronischen Registrierkassen seien prinzipiell seit Januar 2020 verpflichtet, ihre Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten, erläutert der BdSt. Wegen Lieferschwierigkeiten zu Beginn des Jahres 2020 sei die Umrüstungsfrist jedoch bis zum 30.09.2020 verlängert worden. Dabei solle es laut BMF nun bleiben. Händler mit elektronischen Kassen müssten sich also jetzt um eine Nachrüstung der Kassen beziehungsweise Neuanschaffung mit Sicherheitsmodul kümmern.
Weiterhin gültig ist laut BdSt aber eine Übergangsregelung für alte Registrierkassen: Kassen, die nach dem 25.11.2010 und vor 01.01.2020 angeschafft wurden, könnten bis Ende 2022 weiter im Betrieb eingesetzt werden. Voraussetzung sei, dass die Kasse baubedingt nicht mit einer zertifizierten Sicherungseinrichtung aufgerüstet werden kann und in der Lage ist, Einzelaufzeichnungen vorzunehmen (vgl. BMF-Schreiben vom 26.11.2010).
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 01.07.2020