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Labile Frauen zu Selbstmord überredet: Täter muss lebenslang in Haft

14.03.2023

Ein Mann überredet psychisch labile junge Frauen zum Selbstmord in seinem Beisein, weil er daraus sexuelle Befriedigung zieht. Jetzt muss er dafür lebenslang in Haft und anschließend in Sicherungsverwahrung. Ein entsprechendes Urteil des Limburger Landgerichts (LG) ist rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte aus sexuellem Sadismus eine Vorliebe für Scheinhinrichtungen gefesselter Frauen entwickelt. Dies hatte er vielfach mit Prostituierten praktiziert und war deswegen auch schon verurteilt worden. Sodann suchte er über Internet-Foren Kontakt zu krankheitsbedingt emotional instabilen jungen Frauen. Diese versuchte er zu überreden, sich von ihm durch Erhängen töten zu lassen beziehungsweise sich selbst zu erhängen, wobei er dem Tötungsvorgang aus sexueller Motivation heraus per Skype oder zumindest telefonisch beiwohnen wollte.

Im Mai 2012 überredete er so eine junge psychisch kranke Frau dazu, mit ihm den Geschlechtsverkehr durchzuführen und sich anschließend von ihm im Wald erhängen zu lassen. Die Mutter der jungen Frau erfuhr von der geplanten Tötung und konnte die Tat im letzten Moment durch Einschaltung der Polizei verhindern.

Im Juli 2015 versuchte der Angeklagte eine andere junge, suizidgefährdete Frau zu manipulieren, sich selbst mittels eines Gürtels zu strangulieren. Im letzten Moment kam die junge Frau jedoch zur Besinnung.

Im Februar 2016 strangulierte sich eine psychisch labile junge Frau auf Betreiben des Angeklagten mit einem Gürtel zu Tode. Der Angeklagte hatte ihr zuvor vorgespiegelt, bei einer Strangulation mit einem Gürtel handele es sich um einen ungefährlichen Vorgang zum "Druckabbau".

Schließlich überredete er im April 2016 eine weitere Frau dazu, sich von ihm in einem Wald nach Durchführung des Geschlechtsverkehrs erhängen zu lassen. Bei Abholung der Frau wurde der Angeklagte festgenommen.

Das LG Limburg hat ihn wegen Mordes, versuchten Mordes und Sich-Bereiterklärens zu einem Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Darüber hinaus hat es die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der BGH hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.03.2023, 2 StR 310/22

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