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Kurzarbeitergeld: Länder billigen Verlängerung der Corona-Sonderregeln

30.11.2020

Die coronabedingten Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld werden verlängert. Nachdem der Bundesrat am 27.11.2020 grünes Licht gegeben hat, kann das zugrunde liegende Beschäftigungssicherungsgesetz, das der Bundestag erst eine Woche zuvor verabschiedet hatte, nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Die vor einigen Monaten beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 beziehungsweise 77 Prozent (für die Leistungssätze 3 beziehungsweise 4) ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis März 2021 entstanden ist, gilt nun bis Ende 2021.

Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt.

Die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für berufliche Weiterbildung in Zeiten des Arbeitsausfalls ist nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls beträgt. So soll ein noch stärkerer Anreiz zu Weiterbildung entstehen. Die Maßnahmen müssen allerdings bestimmte im Gesetz näher geregelte Anforderungen erfüllen.

Zum Hintergrund führt er Bundesrat aus, die wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten seien angesichts der COVID-19-Pandemie unsicher. Die im März 2020 eingeführten Sonderregelungen sollen daher nicht wie geplant Ende 2020 auslaufen.

Das Gesetz tritt größtenteils am 01.01.2021 in Kraft, Teile davon allerdings bereits am Tag nach der Verkündung, einzelne Regelungen am 01.07.2021 beziehungsweise am 01.01.2022.

Bundesrat, PM vom 27.11.2020

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