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Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert

05.10.2022

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt bis Ende 2022. Auch Leiharbeitnehmer können zeitlich befristet wieder Kurzarbeitergeld erhalten. Dies teilt die Bundesregierung mit. Sie hat die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld um drei Monate, nämlich bis 31.12.2022, verlängert. Ansonsten wäre die Verordnung Ende September 2022 ausgelaufen.

Am 28.09.2022 wurde laut Regierung zudem per Verordnung beschlossen, dass auch Leiharbeitnehmer zeitlich befristet wieder Kurzarbeitergeld erhalten. Ihr Anspruch gelte drei Monate – vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2022. Die Regelung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldes sei zum 30.06.2022 außer Kraft getreten.

Mit dem erleichterten Zugang ist laut Bundesregierung geregelt, dass Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind und Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.

Damit die Bundesregierung weiterhin Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld im Wege einer Verordnung erlassen kann, habe der Bundestag die entsprechende Verordnungsermächtigung bis zum 30.06.2023 verlängert.

Bundesregierung, PM vom 30.09.2022

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