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Kurzarbeitergeld: Eheleute sollten gewählte Steuerklasse überprüfen
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) darauf hin, dass Steuervorauszahlungen bei Liquiditätsengpässen angepasst oder gestundet werden können. Steuerliche Fristen seien weiterhin zu beachten. Stehe der Bezug von Kurzarbeitergeld an, sollten Eheleute die gewählte Steuerklasse überprüfen.
Die Lohnsteuerhilfevereine arbeiteten weiter, so der BVL. Aufgrund der aktuellen Situation könne der Publikumsverkehr zwar eingeschränkt sein. Die Beratungsstellen seien jedoch telefonisch, per E-Mail oder Briefpost erreichbar.
Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., PM vom Juni 2020