Sturz auf dem Rückweg von einer Lehrveranstaltung: Berliner Rechtsreferendar ist gesetzlich unfallversichert
Verzicht auf "NRW-Soforthilfe 2020": Ist wirksam
Kunsthandel: Ab 2025 ermäßigter Steuersatz
Für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen gelten ab dem Jahr 2025 auch in Deutschland wieder der ermäßigte Steuersatz von sieben anstelle von 19 Prozent. Das teilt die Bundesregierung mit.
Der deutsche Kunstmarkt werde dadurch auch im internationalen Vergleich gestärkt und sichere so wichtige Präsentations- und Vermarktungsmöglichkeiten für Künstler. Mit dem Gesetz werde das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, freie Kulturorte wie Galerien zu unterstützen.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth erklärt dazu: "Der ermäßigte Steuersatz ist eine sehr gute Nachricht für den deutschen Kunsthandel. Damit entlastet die Bundesregierung unsere vielfältige Galerieszene und verbessert ihre Wettbewerbsfähigkeit". Durch weniger Steuern würden die Galerien attraktiver für Sammler und vor allem für zeitgenössische Künstler, die dank der veränderten Regelung in Zukunft mehr Einkünfte erzielen könnten.
Bundesregierung, PM vom 22.11.2024