Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Kryptowelt: Steuerberaterverband fordert...

Kryptowelt: Steuerberaterverband fordert realisierbare Nachweispflichten

05.09.2022

Laut Deutschem Steuerberaterverband e.V. (DStV) will die Finanzverwaltung der komplexen Welt der Kryptowährungen mit einigen neuen steuerrechtlichen Regelungen Herr werden. Der Verband fordert, bei den geplanten Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten vor allem die Umsetzbarkeit seitens der Steuerpflichtigen stärker in den Fokus zu nehmen.

Nur wenige Monate nach Veröffentlichung seines Schreibens "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token" aus Mai 2022 plane das BMF, ein erstes Ergänzungsschreiben herauszugeben, und zwar zum Thema Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token. Diese zügige Fortentwicklung des Anwendungsschreibens begrüßt der DStV. Er gebe jedoch zu bedenken, dass unangemessen hohe Anforderungen an etwaige Nachweispflichten weder den Steuerpflichtigen noch der Finanzverwaltung "helfen" dürften.

Für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token brauche es spezieller Software. Für diese sollen Steuerpflichtige laut BMF-Entwurf eine Verfahrensdokumentation erstellen.

Der DStV weist darauf hin, dass Steuerpflichtige diese Forderung nicht erfüllen können. Sie hätten als Anwender weder Informationen noch Zugang zu den erforderlichen Datenaggregationsschritten. Derart überschießende Anforderungen, die gegebenenfalls noch an etwaige Sanktionen bei Nichterfüllung geknüpft sind, verfehlten ihr Ziel. Hier braucht es aus Sicht des DStV "deutlich handhabbarere Lösungen". Der Verband spricht sich daher für die Möglichkeit einer "vereinfachten Verfahrensdokumentation" aus.

Laut BMF-Entwurf seien die Anforderungen an die Unveränderbarkeit zu beachten, das heißt die Steuerpflichtigen sollen eine Festschreibung der Daten in den Vorsystemen sicherstellen.

Auch hier sieht der DStV ein Problem: Aktuell biete der Markt keine Software-Lösung an, die eine solche Unveränderbarkeit von Werten in den Vorsystemen umsetzt. Die Steuerpflichtigen als Nutzer könnten die Softwaregegebenheiten nicht beeinflussen. Es sollte daher außer Frage stehen, dass ihnen dieser Umstand nicht zum Nachteil gereichen darf. Hinzu komme, dass sämtliche Transaktionen bereits in der Blockchain festgeschrieben und entsprechend nachprüfbar sind. Der DStV fordert daher eine angemessene Übergangsregelung zu schaffen, bis entsprechende Lösungen vorliegen.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 02.09.2022

Mit Freunden teilen