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Krankenhäuser: Qualität und Leistungsumfang künftig online abrufbar
Der Bundesrat hat am 22.03.2024 entschieden, keinen Einspruch gegen das Krankenhaustransparenzgesetz einzulegen. Der Bundestag hatte das Gesetz im Oktober 2023 beschlossen. Die Länder hatten in ihrer Sitzung vom 02.02.2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hatte empfohlen, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.
Das Krankenhaustransparenzgesetz zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, durch das die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informiert werden soll. Patienten sollen so in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für die gewünschte Behandlung zu treffen.
Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der praktischen Umsetzung oder bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten und Angehörige wesentlich sind und dass diese in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sind. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.
Bundesrat, PM vom 22.03.2024