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Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlanden: Soll noch bis mindestes Ende September gelten

07.07.2021

Zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie haben Deutschland und die Niederlande eine Absprache zur Geltungsdauer ihrer Konsultationsvereinbarung getroffen. Danach solle die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 30.09.2021 Bestand haben, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Hierzu hätten die zuständigen Behörden am 25.06.2021 eine schriftliche Absprache unterzeichnet.

Hintergrund: Die am 06.04.2020 mit den Niederlanden abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 12.04.2012 zwischen der Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 05.07.2021, IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001

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