Mitarbeiterbeteiligung: Verdoppelung steuerlichen Freibetrags
Aufbau Digitaler Finanzämter: Länder entscheiden
Kommunen: Sollen finanziell entlastet werden
Der Bund will die Kommunen infolge der Corona-Pandemie verstärkt finanziell unterstützen. Konkret sollen den Städten und Gemeinden in 2020 die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer pauschal von Bund und Ländern ausgeglichen werden. Der Bund soll dauerhaft bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bis zu 74 Prozent der Kosten übernehmen. Und die ostdeutschen Länder sollen bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den DDR-Zusatzversorgungssystemen entlastet werden.
Die Maßnahmen sind in dem Entwurf eines "Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder" der Bundesregierung enthalten, der am 09.09.2020 zur ersten Lesung im Bundestag ansteht. Die Verabschiedung ist für den 10.09.2020 vorgesehen. Für den einmaligen Gewerbesteuerausgleich sowie die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung sind zudem Änderungen im Grundgesetz nötig. Dazu liegen wortgleiche Entwürfe der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 19/20959) und der Bundesregierung (BT-Drs. 19/21752) vor. Am 07.09.2002 findet eine öffentliche Anhörung zu den Vorhaben statt.
Als Begründung für die alle Gemeinden und Städte betreffenden Änderungen führen Koalition und Bundesregierung an, dass Deutschland "handlungsfähige und leistungsstarke Kommunen" brauche. Dies gelte erst Recht in einer Krisensituation. Die Entlastung der ostdeutschen Bundesländer begründen Koalition und Bundesregierung mit der dadurch zu erzielenden Verbesserung der finanziellen Spielräume der betroffenen Länder.
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem, die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung auf 74,9 statt auf 74 Prozent zu erhöhen. Die Länderkammer beruft sich auf eine Vereinbarung des Koalitionsausschusses, nach der der Bund bis zu 75 Prozent der Kosten tragen sollen könne. Der vorgelegte Entwurf sehe aber nur eine Bundesbeteiligung von bis zu 74 Prozent vor.
Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Die Verabredung, weitere 25 Prozent der Kosten zu übernehmen, werde mit der Regelung vollständig umgesetzt. Zudem sieht die Regierung bei einer weiteren Erhöhung Umsetzungsprobleme. "Ohne eine Sicherheitsmarge bestünde die Möglichkeit, dass sich in der Rückschau nach Ablauf eines Jahres eine durchschnittliche Bundesbeteiligung oberhalb der maßgebenden Grenze für die Bundesauftragsverwaltung ergeben kann", heißt es zur Begründung.
Deutscher Bundestag, PM vom 25.08.2020