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Kommunen: Bundesrat stimmt ihrer Entlastung zu

21.09.2020

Die deutschen Kommunen werden in der Corona-Krise unterstützt: Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmte am 18.09.2020 auch der Bundesrat einer Grundgesetzänderung und einem flankierenden Begleitgesetz zu. Beide Vorlagen können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Bund und Länder gleichen im Jahr 2020 einmalig die erwarteten Mindereinnahmen der Städte und Gemeinden bei der Gewerbesteuer in Folge der Corona-Pandemie aus. Hierfür wird ein neuer Artikel 143 h ins Grundgesetz (GG) eingefügt, der automatisch am 31.12.2020 wieder außer Kraft tritt.

Außerdem beteiligt sich der Bund künftig mit bis zu 74 Prozent an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende – bisher sind es 49 Prozent. Um auszuschließen, dass damit eine Bundesauftragsverwaltung vom Bund an Städte und Gemeinden eintritt, wird Artikel 104a Absatz 3 GG ergänzt: Danach greift die Bundesauftragsverwaltung erst dann, wenn der Bund 75 Prozent oder mehr der Ausgaben trägt.

Zudem werden die ostdeutschen Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten können beide Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie sollen am Tag darauf in Kraft treten.

Bundesrat, PM vom 18.09.2020

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