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Kommunales Ehrenamt: Diskussion um höhere Steuerfreibeträge angestoßen

15.01.2021

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer (SPD) setzt sich für höhere Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt ein.

2019 sei die Entschädigungsverordnung des Landes angepasst worden. Seither könnten ehrenamtlich Tätige etwa in den Kommunalvertretungen eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten, erläutert der Minister. Da allerdings der steuerfreie Mindestbetrag nicht erhöht worden sei, müssten viele nun einen Teil der Erhöhung versteuern. Meyer drängt daher nun auf eine Anpassung.

Da auch in vielen anderen Ländern die Entschädigungsverordnungen erhöht worden sind, wandte sich der Minister nach Angaben des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und die Finanzminister der anderen Länder, um den steuerfreien Mindestbetrag zu erhöhen. Meyer schlägt vor, die Pauschale von monatlich 200 Euro auf 250 Euro zu erhöhen. Die letzte Anpassung sei 2013 erfolgt.

Da mit dem Jahressteuergesetz erst kürzlich die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen um 25 Prozent erhöht worden seien, sollte auch der steuerfreie Mindestbetrag entsprechend angepasst werden. Es gehe darum, hier den Gleichklang der Steuerfreibeträge zu erhalten, mahnt der Finanzminister, "da alle ehrenamtlich Tätigen einen ebenso wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen leisten. Im Übrigen wäre das in Zeiten von Corona ein wichtiges Zeichen für das kommunale Ehrenamt."

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 30.12.2020

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