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Körperschaftsteuerreform-Gesetz: Bundesrat übt Kritik an Optionsmodell

26.05.2021

Die Bundesregierung hat dem Bundestag die Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drs. 19/29642) zu ihrem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (BT-Drs. 19/28656) zugeleitet.

Darin bedauert die Länderkammer, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für das so genannte Optionsmodell und eine Globalisierung des Umwandlungssteuerrechts vorgelegt habe, ohne die Länder in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die Beteiligung der Länder hätte bei einem derart komplexen Vorhaben dazu beitragen können, bereits frühzeitig Zweifels- und Anwendungsfragen zu klären. Auch sei das Optionsmodell in der vorgelegten Form für die Praxis allenfalls eingeschränkt tauglich, da es in wesentlichen Teilen nur rudimentär und nicht hinreichend rechtssicher ausgestaltet und daher mit erheblicher Mehrarbeit für die Finanzbehörden verbunden sei. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung diese Bedenken nicht.

Deutscher Bundestag, PM vom 25.05.2021

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