Schweizer Abzugsteuer auf Altersrente öffentlich-rechtlicher Schweizer Pensionskasse: Ist nicht vollumfänglich anzurechnen
Grundsteuerreform: Gesetzentwurf zu erleichterter Umsetzung beschlossen
Körperschaftsteuerrecht: Wird modernisiert
Die Körperschaftsteuer wird modernisiert. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, ist Kern des Gesetzentwurfs die in den Koalitionsausschüssen am 08.03.2020 und 03.06.2020 beschlossene Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden.
Die Option zur Körperschaftsteuer stelle einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der vielen auf internationalen Märkten erfolgreich tätigen Familienunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft dar. Mit der Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs für Umwandlungen im Sinne des Umwandlungssteuergesetzes werde das Umwandlungssteuerrecht weiter globalisiert. Künftig sollen neben Verschmelzungen auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein.
Dadurch würden die Möglichkeiten für deutsche Unternehmen und ihre ausländischen Tochtergesellschaften maßgeblich erweitert, betrieblich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen steuerneutral durchzuführen, so das BMF. Im Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft würden die Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen durch ein einfacheres System, die so genannte Einlagelösung, ersetzt. Zudem könnten künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Bundesfinanzministerium, PM vom 19.03.2021