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Körperschaftsteuerguthaben: BdSt-Musterklage steht auf Agenda des BVerfG

08.03.2021

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will sich in 2021 auch mit einigen Steuerrechtsfragen befassen. Das geht aus seiner am 03.03.2021 veröffentlichten Jahresvorschau 2021 hervor, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) berichtet. Vor allem Steuerzahler mit einem so genannten Körperschaftsteuererstattungsguthaben könnten jetzt auf eine Entscheidung hoffen: Die BdSt-Musterklage stehe erneut auf der Entscheidungsvorschau.

Bei der für viele GmbHs wichtigen Musterklage sei zunächst ein Blick zurück nötig, so der BdSt: Von 1977 bis Ende 2000 sei das Einkommen von GmbHs nach dem Anrechnungsverfahren versteuert worden, ab 2001 habe das so genannte Halbeinkünfteverfahren gegolten. Im Rahmen der Übergangsvorschriften sei das noch vorhandene Körperschaftsteuerminderungspotenzial aus dem alten Anrechnungsverfahren zu einem Guthaben umgewandelt worden. Die Auszahlung dessen sei ab 2008 in zehn gleichen Jahresraten erfolgt – und zwar unverzinst und ohne Solidaritätszuschlag (Soli). Die klagende GmbH sei der Ansicht, dass auch der Soli erstattet werden muss. Der Bundesfinanzhof unterstütze diese Auffassung und habe daher bereits 2011 den Fall ans BVerfG abgegeben. Ein Urteil sei also überfällig, kommentiert der BdSt.

Auf der Agenda stehe ebenfalls die Frage, ob der Zinssatz für Steuererstattungen und -nachzahlungen von sechs Prozent noch zeitgemäß ist (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17). Die Steuerzahler dürften also gespannt sein, ob der gesetzliche Zins, der in keiner Weise mehr den Marktgegebenheiten entspricht, fällt. Ebenso umstritten sei die so genannte Bettensteuer, die einige Städte zum Beispiel für die Übernachtung in Hotels verlangen. Konkret geht es laut BdSt um die Abgabe in Hamburg, Bremen und Freiburg (1 BvR 2868/15 und andere). Zu beiden Themen habe sich der BdSt nach Aufforderung durch das BVerfG geäußert und eine Fachstellungnahme eingereicht. Jetzt sei man auf die Entscheidungen gespannt.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 03.03.2021

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