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Körperschaftsteuer: Schreiben zum Wechsel zur Einlagelösung

07.10.2022

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021 (KöMoG) wurde in Bezug auf die ertragsteuerliche Organschaft ein Wechsel der bisherigen Behandlung von Minder- und Mehrabführungen vollzogen und die Bildung steuerlicher Ausgleichsposten durch die Einlagelösung ersetzt (§ 14 Absatz 4 Körperschaftsteuergesetz – KStG). Das Bundesfinanzministerium (BMF) regelt nun mit einem Schreiben, was für die Neuregelung zur Behandlung von Minder- und Mehrabführungen gilt.

Das ausführliche Schreiben behandelt die Frage, ab wann die Neuregelungen greifen, und beschäftigt sich dann mit der Behandlung von Minder- und Mehrabführungen und den steuerlichen Auswirkungen. Es ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 29.09.2022, IV C 2 - S 2770/19/10004 :007

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