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Koalitionsvertrag: Investitionen und bessere Abschreibungsbedingungen
Die Koalitionspartner wollen eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter schaffen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies und bittet, bei der konkreten Ausgestaltung die Rechtssicherheit und Praktikabilität für die Unternehmen und kleinen und mittleren Kanzleien im Blick zu haben. Ergänzend fordert er zudem die dauerhafte Wiedereinführung der degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung).
Im Koalitionsvertrag sei eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter vorgesehen, wonach Steuerpflichtige bestimmte in den Jahren 2022 und 2023 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter vom steuerlichen Gewinn abziehen können (so genannte Superabschreibung). Der DStV begrüße dies grundsätzlich. Verbesserte Abschreibungsbedingungen seien ein gutes Mittel, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Krisenzeiten einen Liquiditätsvorteil zu verschaffen. Die daraus resultierenden Steuermindereinnahmen seien nur temporär. Positiv sei ebenfalls, dass Wirtschaftsgüter, die dem Klimaschutz dienen, so gefördert werden sollen.
Allerdings fordert der DStV Klarheit und Rechtssicherheit bei der Umsetzung. Die Ausführungen im Koalitionsvertrag seien nachvollziehbarerweise eher allgemein gehalten. Im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 26.02.2021 seien Regelungen für Computerhardware und -software hinsichtlich der Nutzungsdauer getroffen worden. Steuerpflichtige hätten demnach seit 2021 das steuerliche Wahlrecht, diese digitalen Wirtschaftsgüter bereits im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam als Betriebsausgabe zu erfassen. Daher stelle sich in der Praxis nun die Frage, wie die geplante Investitionsprämie für digitale Wirtschaftsgüter ausgestaltet sein wird und sich von dem BMF-Schreiben unterscheidet.
Hinsichtlich der Förderung des Klimaschutzes sollte darauf geachtet werden, dass die Definition für Wirtschaftsgüter, welche "in besonderer Weise" dem Zweck Klimaschutz dienen, nicht zu eng gefasst wird. Ein unbürokratischer Ansatz wäre hier sehr zu begrüßen, so der DStV, damit für die Unternehmen die Vorteile einer Investitionsprämie nicht durch hohe Bürokratieaufwendungen geschmälert werden. Der DStV regt zudem eine rechtssichere Ausgestaltung der "Superabschreibung" an.
Die geplanten verbesserten Abschreibungen als Investitionsprämie seien ein erster guter Schritt, fährt der DStV fort. Langfristig würde er es darüber hinaus begrüßen, wenn die degressive Abschreibung dauerhaft wiedereingeführt werden würde. Die Beschränkung dieser Abschreibungsmöglichkeit auf die Jahre 2020 und 2021 sei unzureichend. Der Liquiditätsvorteil drohe in diesen durch die Corona-Krise geprägten Jahren zu verpuffen. Zuletzt bis 2010 habe es für Unternehmen regulär die Möglichkeit der degressiven Abschreibung gegeben. Durch höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Nutzungsjahren hätten Unternehmen so steuerlich entlastet werden können.
"Um Investitionen nachhaltig zu fördern, sind längerfristige Erleichterungen für Unternehmen sehr wichtig", betont DStV-Präsident Torsten Lüth. Daher seien verbesserte Abschreibungsbedingungen sehr zu begrüßen. "Bei der Umsetzung bitten wir, ein besonderes Augenmerk auf die Rechtssicherheit und die Praktikabilität zu legen". Ergänzend zu den Ausführungen im Koalitionsvertrag sollte die degressive Abschreibung dauerhaft wiedereingeführt werden.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 18.01.2022