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KMU: EU-Kommission will Steuerregeln vereinfachen und Zahlungsverzögerungen bekämpfen

13.09.2023

Die EU-Kommission will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten und hat Vorschläge für eine Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und für eine Richtlinie zur Steuervereinfachung vorgelegt.

Mit der neuen Verordnung soll die Praxis der Zahlungsverzögerung bekämpft werden. Die Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2011 wird aufgehoben. Es wird eine strengere Obergrenze für Zahlungen von 30 Tagen eingeführt. Sichergestellt wird, dass die Zahlung der angefallenen Zinsen und Entschädigungsgebühren automatisch erfolgt. Außerdem werden neue Durchsetzungs- und Abhilfemaßnahmen eingeführt, um Unternehmen vor schlechten beziehungsweise säumigen Zahlern zu schützen.

Die neue Richtlinie über eine vereinfachte Mehrwertsteuer für KMU ist dazu bestimmt, die Steuervorschriften für KMU, die grenzüberschreitend tätig sind, erheblich zu vereinfachen. Sie soll KMU die Option eröffnen, die Steuerbemessungsgrundlage ihrer Betriebsstätten in anderen Mitgliedstaaten nach den Vorschriften ihres Herkunftsmitgliedstaats zu berechnen, mit denen sie am besten vertraut sind und in dem sie ihre Hauptniederlassung unterhalten. Wenn die neuen Vorschriften von den meisten Mitgliedstaaten gebilligt werden, gelten sie ab dem 01.01.2025.

Darüber hinaus werden in der Mitteilung der Kommission zur Entlastung für KMU mehrere nichtlegislative Maßnahmen vorgeschlagen. Sie sollen die KMU unterstützen und sicherstellen, dass sie ihr wirtschaftliches Potenzial in vollem Umfang ausschöpfen können:

Geplant ist eine Verbesserung des derzeitigen Regelungsumfelds für KMU, indem die Bedürfnisse von KMU bei künftigen EU-Rechtsvorschriften konsequent bedacht werden. Die Berichterstattungspflichten für KMU und der Regelungsaufwand sollen reduziert werden.

Die Investitionen für KMU sollen durch 7,5 Milliarden Euro an neuen Finanzierungsgarantien der EU, die im Rahmen des neuen spezifischen STEP-Fensters von InvestEU auf der Plattform für strategische Technologien für Europa (Strategic Technologies for Europe Platform, STEP) bereitgestellt werden. Eine einfache und standardisierte Verfahrensweise soll KMU außerdem bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen unterstützen und den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern.

Für eine kontinuierliche Qualifizierung und Förderung der Arbeitskräfte in KMU soll die weitere Unterstützung von Schulungsmaßnahmen führen.

Schließlich soll das Wachstum von KMU dadurch gefördert werden, dass die Bedürfnisse von Unternehmen Berücksichtigung finden, die die Schwellenwerte für KMU überschreiten, und Erarbeitung einer harmonisierten Definition für kleine Unternehmen mit mittelgroßer Kapitalisierung, um ihr volles wirtschaftliches Potenzial zu nutzen.

Europäische Kommission, PM vom 12.09.2023

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