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Kleine Brauereien: Steuererleichterungen kommen

28.09.2022

Der Deutsche Bundestag hat Steuererleichterungen für kleinere Brauereien und die Gastronomie beschlossen. Wie der Deutsche Brauer-Bund (DBB) mitteilt, wird mit dem Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen die EU-Alkoholstrukturrichtlinie sowie die EU-Systemrichtlinie umgesetzt. Die Alkoholstrukturrichtlinie regele die Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke in Europa. Die Systemrichtlinie beziehe sich auf das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken.

Die Brauwirtschaft hatte die Entscheidung des Bundestages nach Angaben des DBB vor allem deshalb mit großer Spannung erwartet, weil sie auch Entlastungen für die von der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise hart getroffenen Betriebe umfasst. So mache Deutschland mit dem Gesetz nun von einer Übergangsfrist Gebrauch, wonach bei zuckergesüßten Biermischgetränken die nach der Gärung zugegebenen Zutaten bis Ende 2030 von der Besteuerung ausgenommen werden. Damit entspreche der Gesetzgeber einer zentralen Forderung des DBB. Ab dem 01.01.2031 müssten dann bei Biermischgetränken auch die nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten bei der Messung des Grades Plato berücksichtigt werden.

Vom Parlament beschlossen wurde laut DBB zudem die Weiterführung der ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel, die die frühere Bundesregierung ursprünglich bis Ende 2022 befristet hatte. Positiv sei auch, dass die EU-Richtlinie die Förderung einer mittelständischen Struktur der Brauwirtschaft vorsehe und den Mitgliedstaaten erlaube, auf Bier, das von kleinen Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektolitern gebraut wird, nach dem jeweiligen Jahresausstoß gestaffelte ermäßigte Steuersätze anzuwenden. Deutschland habe die ermäßigten Biersteuersätze für kleine Brauereien mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 gekürzt – in einem umstrittenen Verfahren, das später selbst das Bundesverfassungsgericht kritisiert habe, so der DBB.

"In einer Zeit, in der immer mehr Brauereien mit dem Rücken zur Wand stehen, sind die Beschlüsse von Regierung und Parlament ein Schritt in die richtige Richtung", kommentiert Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des DBB. Bund und Länder müssten nun so schnell wie möglich über weitere substanzielle Entlastungsschritte entscheiden, um Betriebe und Arbeitsplätze zu erhalten.

Deutscher Brauer-Bund e.V., PM vom 27.09.2022

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