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Kindergeld: Nicht bei Schulbesuch der Kinder in Tunesien

05.10.2021

Wer seine Kinder in Tunesien zur Schule schickt, hat keinen Anspruch auf deutsches Kindergeld für diese. Dies gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Hamburg auch dann, wenn die Kinder ihre Sommerferien bei den Eltern in Deutschland verbringen.

Denn würden Kinder bereits zu Beginn ihres ersten Schuljahres zu der Großmutter nach Tunesien geschickt, um dort mindestens zehn Jahre zur Schule zu gehen, genüge es für die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes nicht, wenn die Kinder die Eltern in den Sommerschulferien für circa zwei bis drei Monate im Jahr besuchten, erläutert das FG. Das gelte zumindest dann, wenn es keine besonderen Indizien für eine feste soziale Bindung an Deutschland gebe.

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 14.07.2021, 6 K 146/20, rechtskräftig

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