Kirchhof-Steuer-Modell: AfD-Antrag gescheitert
Streit um Sendefrequenzen: JazzRadio Berlin nur noch bis Jahresende auf UKW
KI in der Steuerverwaltung: Hessen setzt selbst entwickelten Chatbot ein
Hessens Steuerverwaltung setzt künftig einen selbst entwickelten KI-Chatbot ein. Die KI-Anwendung namens "Maxi" fasse den Beschäftigten rechtssicher konkrete Steuersachverhalte zusammen und gleiche sie mit der aktuellen Rechtslage ab, sagte Finanzstaatssekretär in Hessen Till Kaesbach.
Der hessische KI-Chatbot Maxi werde die Bearbeitung von Steuerfällen erleichtern und beschleunigen, so Kaesbach. "Künstliche Intelligenz entlastet unsere Beschäftigten bei der Bearbeitung komplexer Fälle und bezieht die Verwaltungsanweisungen ein. KI wird eine enge Begleiterin durch den dichten deutschen Steuer-Dschungel werden."
Die Hessische Steuerverwaltung habe "Maxi" selbst entwickelt. Er gebe rechtssichere Auskünfte, arbeite mit internen Daten und auf der eigenen Steuer-Cloud der hessischen Steuerverwaltung. Damit sei der Chatbot "maximal sicher".
Maxi fasse vorhandene Daten zusammen und vernetze zahlreiche Quellen. Das erspare den Beschäftigten der Steuerverwaltung Recherchearbeit.
Der KI-Chatbot könne konkrete Steuersachverhalte rechtssicher mit KI zusammenfassen lassen und mit der Rechtslage abgleichen. Eine der Hauptfunktionen von Maxi sei eine intelligente Suchfunktion über interne Datenquellen, die die aktuelle Rechts- und Verfügungslage in steuerlichen Fragen abdecken, so Kaesbach. Externe und ungeprüfte Datenquellen nutze Maxi nicht. Sie könnten die steuerfachlichen Angaben dementsprechend nicht verfälschen.
Darüber hinaus werde mithilfe von Maxi das Verfassen und Bearbeiten von Dokumenten erleichtert, indem Funktionen zur Hilfestellung bei Formulierungen, Zusammenfassungen und bei Bedarf auch grafischen Darstellungen bereitgestellt würden.
Dem Finanzstaatssekretär zufolge wird Maxi ab Mitte September im Finanzamt Kassel im Pilotbetrieb getestet. Nach derzeitigem Planungstand solle er zum Jahresende 2025 weiter ausgerollt werden.
Finanzministerium Hessen, PM vom 11.09.2025