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KI bei Studienarbeit genutzt: Bewertung als "nicht bestanden"

12.03.2026

Zwei Studierende, deren Prüfungsleistungen die UniversitätKassel für "nicht bestanden" erklärt hatte, sind mit ihren Klagengegen diese Bewertung nicht durchgedrungen.

Die Uni hatte dem einen Studierenden vorgeworfen, bei einer Bachelorarbeitim Fach Informatik verbotenerweise KI verwendet zu haben. Darin liege eineschwere Täuschung, weswegen die Uni den Studierenden auch von einerPrüfungswiederholung ausschloss. Ebenso verfuhr die Uni bei dem anderenStudierenden; hier ging es um eine Hausarbeit im MasterstudiengangVerwaltungsrecht.

Die Studierenden klagten, doch das Verwaltungsgericht (VG)Kassel bestätigt die Vorgehensweise der Universität. Die Studierenden hättensich, zeigte sich auch das Gericht überzeugt, unerlaubter Hilfsmittel bedient.Insoweit hat das Gericht verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI inPrüfungssituationen an der Universität und hinsichtlich der Beweisbarkeit ihresEinsatzes aufgestellt.

Das Verwaltungsgericht hat gegen beide Urteile dasRechtsmittel der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachezugelassen.

Verwaltungsgericht Kassel, Urteile vom 25.02.2026, 7 K2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS, nicht rechtskräftig

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