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Kfz-Steuerreform: Bundesregierung zu ökologischer Lenkungswirkung
Die Bundesregierung verweist zu Fragen nach dem möglichen CO2-Einsparungseffekt der geplanten Kfz-Steuerreform auf Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi). Beide Gutachten haben sich danach mit den Wirkungen der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 befasst, das auch eine stärkere CO2-Ausrichtung der Kfz-Steuer enthalte.
Wie die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 19/21936) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/21362) weiter ausführt, kommt das UBA zu dem Ergebnis, dass die Emissionen im Verkehrssektor im Jahr 2030 damit um 22 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent geringer ausfallen könnten als nach der Referenzentwicklung (150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent). Das BMWi rechne bei einem Referenzwert von 148 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent mit einer Senkung auf 125 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent.
Der Kfz-Steuerreformentwurf habe zum Zeitpunkt der vorgenommenen Berechnungen nicht vorgelegen, schränkt die Bundesregierung ein. "Beide Gutachten beinhalten höhere Steuersätze für die CO2-Komponente der Steuer als im Regierungsentwurf vom 12.06.2020. Der CO2 -Ausstoß dürfte daher geringfügig höher ausfallen als in den Szenarien mit Klimaschutzprogramm 2030 der Gutachter", heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PM vom 07.09.2020