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Kfz-Steuer: Steigt bei höherem CO2-Ausstoß

17.07.2020

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz soll geändert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/20978) eingebracht. Hintergrund sind Beschlüsse aus dem Klimaschutzprogramm 2030: Um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden, will die Regierung die Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrssektor um mindestens 40 bis 42 Prozent verringern. Dabei sollten soziale Belange berücksichtigt, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleistet und bezahlbare Mobilität sichergestellt werden.

Zur Förderung des Umstiegs auf elektrische Antriebe sieht der Gesetzentwurf eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Steuerbefreiung soll längstens bis 31.12.2030 gelten.

Außerdem sollen Autos mit hohem Ausstoß von Kohlendioxid stärker besteuert werden. Um die Nachfrage deutlicher auf Fahrzeuge mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken, ist eine noch stärkere Berücksichtigung der CO2-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor beabsichtigt.

Um zusätzlich auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, wird die Kraftfahrzeugsteuer für zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31.12.2024 für erstmals zugelassene Pkw mit einem CO2-Wert bis 95 g/km in Höhe von 30 Euro im Jahr für fünf Jahre, längstens bis zum 31.12.2025, nicht erhoben. Innerhalb der ersten CO2-Stufe von 96 bis 115 g/km beträgt der Eingangssteuersatz zwei Euro je g/km. In den folgenden Stufen von 116 bis 195 g/km steigen die Steuersätze von 2,20 Euro bis auf 3,40 Euro und sollen signalisieren, "dass höherer Kraftstoffverbrauch künftig nicht erst an der Tankstelle finanziell spürbar wird". Der Spitzensteuersatz von vier Euro je g/km betreffe Fahrzeuge mit besonders hohem Emissionspotenzial von mehr als 195 g/km. "Die Steuer wird sich im Vergleich zur bisher gewohnten Höhe deutlich verändern", heißt es in dem Entwurf.

Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge sollen insbesondere mittelständische Betriebe entlastet werden.

Das Gesetz soll "zeitnah nach seiner Verkündung" in Kraft treten.

Deutscher Bundestag, PM vom 16.07.2020

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