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Kfz-Besteuerung: Schritte gegen Griechenland wegen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften eingeleitet

28.09.2021

Griechenland erhält ein Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission, weil es die EU-Vorschriften über in anderen EU-Mitgliedstaaten erworbene Gebrauchtfahrzeuge nicht ordnungsgemäß anwendet. Dies teilt die Europäische Kommission mit.

Das nationale Steuerregistrierungsverfahren behindere den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen in Griechenland zugunsten des Absatzes ähnlicher auf dem inländischen Markt verfügbarer Produkte. Außerdem verbiete Griechenland die Zulassung bestimmter Kategorien von Gebrauchtfahrzeugen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten gekauft wurden. Damit verstoße das Land gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf den freien Warenverkehr und das Verbot der steuerlichen Diskriminierung von Waren.

Griechenland hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Europäische Kommission, PM vom 23.09.2021

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