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Keine Steuererhöhungen durch die Hintertür: Nivellierungssätze unverändert lassen

30.08.2022

Der Steuerzahlerbund und Haus & Grund warnen davor, dass es durch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs zu drastischen Erhöhungen bei der Grund- und Gewerbesteuer kommen kann. So wolle das Land Rheinland-Pfalz die so genannte Nivellierungssätze um bis zu 100 Punkte erhöhen. Damit würden die Kommunen unter Zugzwang gesetzt, an den Hebesätzen zu schrauben.

Ende 2020 habe der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz geurteilt, dass der Kommunale Finanzausgleich (KFA) verfassungswidrig ist. Es sei das zweite Urteil dieser Art. Zum 01.01.2023 werde das Land den KFA abermals reformieren. Anhand der ersten Details ist laut BdSt bereits absehbar, dass die Reform für viele Bürger und Betriebe teuer zu werden drohe. Denn nach dem Willen der Landesregierung sollen die Nivellierungssätze teils massiv steigen: für die Gewerbesteuer um 15 Punkte auf 380 Prozent, für die Grundsteuer B um 100 Punkte auf 465 Prozent und für die Grundsteuer A um 45 Punkte auf 345 Prozent. Auf BdSt-Nachfrage habe das rheinland-pfälzische Finanzministerium mitgeteilt, dass durch die erhöhten Nivellierungssätze rein rechnerisch ein Einnahmepotenzial in Höhe von 275 Millionen Euro ermittelt wurde.

Damit die unterschiedlich hohen kommunalen Hebesätze vergleichbar sind, setze das Land die Nivellierungssätze für jede der drei Realsteuern fest. In den KFA gingen nämlich nicht die tatsächlichen Realsteuer-Hebesätze und deren Einnahmen ein, sondern die auf die Nivellierungssätze berechneten Steuereinnahmen. Dadurch werde eine Gemeinde "reicher" gerechnet als sie sei, wenn ihre Hebesätze unterhalb der Nivellierungssätze liegen; umgekehrt werde sie "ärmer" gerechnet, sodass bei hohen Hebesätzen die Mehreinnahmen im KFA unberücksichtigt blieben, so der BdSt. Insofern hätten die Kommunen einen finanziellen Anreiz, ihre Hebesätze mindestens auf das Niveau der Nivellierungssätze zu heben.

Der BdSt sehe die Hebesatz-Erhöhungen durch die Hintertür des KFA sehr kritisch. "Viele Kommunen in Rheinland-Pfalz sind nach rund 15 Jahren an verfassungswidrigen Kommunalen Finanzausgleichen stark angeschlagen. Aber einfach die Nivellierungssätze zu erhöhen, mag billig für die Landkasse sein, aber teuer für die Bürger und Betriebe. Denn in der Krise braucht absolut niemand neue Zusatzlasten", kritisiert Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. "Richtig wäre es, höhere Landeszuweisungen in den KFA zu geben, damit Städte und Gemeinden über ausreichende Mittel zu ihrer Finanzierung verfügen. Das Landesgeld dafür wäre auch da, wie die regelmäßigen Haushaltsüberschüsse und dicken Rücklagen belegen."

Haus & Grund Rheinland-Pfalz übe gleichfalls scharfe Kritik an der KFA-Reform. Der Steuerzahlerbund und Haus & Grund appellieren daher an die Landesregierung und den Landtag, die Nivellierungssätze unverändert zu lassen.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 26.08.2022

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